Finanzielle Unterstützung für die sog. 24-Stunden-Betreuung: Welche Zuschüsse und Entlastungen Sie nutzen können

Die Entscheidung für eine Betreuung kann eine große Erleichterung für Sie und Ihre Familie sein – oft stellt sich jedoch die Frage nach den Kosten. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, die Ihnen dabei helfen können, die finanzielle Belastung zu verringern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten.

  1. Pflegegeld und Pflegesachleistungen
    Für alle, die einen Pflegegrad haben, bietet die Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung:
    • Pflegegeld: Dieses wird direkt an Sie ausgezahlt und kann für die sog. 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden. Abhängig vom Pflegegrad erhalten Sie hier bis zu 901 Euro monatlich.
    • Pflegesachleistungen: Diese Leistungen können genutzt werden, wenn ein kassenzugelassener Dienst, wie ein ambulanter Pflegedienst, unterstützt. Die Höhe variiert je nach Pflegegrad und kann bis zu 2.095 Euro monatlich betragen.
    • Kombinationsleistungen: Werden sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen beansprucht, kann die Pflegeversicherung eine Kombination beider Leistungen gewähren.
  2. Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige
    Mit einem anerkannten Pflegegrad steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser kann z. B. für Alltagshilfen und Betreuung verwendet werden. Die Kosten werden üblicherweise erstattet, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
  3. Steuerliche Erleichterungen: Pflegekosten absetzen
    Die Betreuungskosten können eventuell teilweise steuerlich geltend gemacht werden. So können Sie bis zu 20% der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (bis zu 4.000 Euro jährlich). Zudem können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Ihr Steuerberater kann Ihnen hier für Ihren individuellen Fall unterstützend weiterhelfen.
  4. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Wenn Ihre reguläre Betreuungsperson einmal verhindert ist, können Sie auf die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro/Jahr) und die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro/Jahr) zurückgreifen. Diese Zuschüsse helfen Ihnen, eine Ersatzbetreuung, ohne zusätzliche finanzielle Belastung zu organisieren.
  5. Regionale Förderprogramme
    Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern spezielle Förderprogramme für die häusliche Betreuung. Die Höhe und Art der Förderung variieren und können bei der örtlichen Pflegekasse erfragt werden.

Unterstützung für Ihre Betreuungslösung
Die Finanzierung einer sog. 24-Stunden-Betreuung muss kein Hindernis sein. Pflegegeld, steuerliche Entlastungen, Sozialhilfen und weitere Zuschüsse stehen Ihnen zur Verfügung und können oft einen großen Teil der Kosten decken und Sie Ihren Eigenanteil somit deutlich senken.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie individuell und helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihre Familie zu finden.

Alle Angaben in diesem Beitrag sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung leisten dürfen. Für individuelle Fragen zu Fördermöglichkeiten und steuerlichen Aspekten empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder eine Pflegeberatungsstelle zu wenden.

Nur zwei kurze Schritte: