No matching location found.

Neue Verhinderungspflege 2025 – So nutzt Du sie für eine sog. 24 Stunden Betreuung

Pflege zu Hause ist für viele Familien der Goldstandard – vertraute Umgebung, Nähe zu Angehörigen und ein Leben mit Würde. Aber: Wer selbst pflegt, weiß, wie kräftezehrend das sein kann. Irgendwann kommt der Punkt, an dem eine Pause nötig wird – sei es durch Krankheit, einen Urlaub oder einfach, weil der Akku leer ist. Genau hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel.

Und jetzt wird’s spannend: Ab 2025 wird die Verhinderungspflege grundlegend überarbeitet. Mit mehr Geld, mehr Flexibilität und einem neuen Konzept: dem Entlastungsbudget. Besonders spannend für Familien, die eine sog. 24 Stunden Betreuung in Erwägung ziehen – denn mit dem neuen Modell lässt sich diese Form der häuslichen Betreuung deutlich einfacher (und teils sogar komplett) finanzieren.

In diesem Beitrag schauen wir uns an:

  • Was genau sich 2025 ändert,
  • Wie die neue Verhinderungspflege funktioniert,
  • Und wie Du sie nutzen kannst, um Dir eine Betreuungskraft ins Haus zu holen – ganz legal und stressfrei, z. B. über Anbieter wie Betreuungswelt.


Also, lehn Dich zurück – und lass uns gemeinsam in die neue Pflegewelt 2025 eintauchen. Klingt gut? Dann los!

Was ist Verhinderungspflege überhaupt?

Definition und gesetzlicher Hintergrund

Verhinderungspflege – das klingt erstmal etwas technisch, oder? Dahinter steckt aber ein ziemlich simples Prinzip: Wenn die Hauptpflegeperson – meist ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt oder mal eine Auszeit braucht, springt die Pflegekasse ein und übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege.

Laut § 39 SGB XI haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf diese Leistung – vorausgesetzt, sie werden seit mindestens sechs Monaten häuslich gepflegt. Es spielt keine Rolle, ob Du als Tochter, Sohn, Ehepartner oder Nachbar pflegst: Wer regelmäßig hilft, kann durch die Verhinderungspflege entlastet werden.

Bisher lag der maximale jährliche Betrag bei 1.612 €, dazu konnten noch bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden. Das ergibt insgesamt 2.418 €, die viele Familien bereits genutzt haben – zum Beispiel für stundenweise Betreuung oder ein paar freie Tage im Jahr.

Doch mit der Reform 2025 wird’s nochmal richtig spannend …

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist an ein paar einfache Bedingungen geknüpft:

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Mindestens 6 Monate häusliche Pflege durch eine Privatperson
  • Die Pflegeperson ist zeitweise verhindert (z. B. Urlaub, Krankheit, Termine)
  • Die Ersatzpflege wird von einer anderen Person oder einem Dienstleister übernommen


Das Schöne: Die Leistung ist jährlich neu verfügbar. Du musst sie nicht am Stück verbrauchen, sondern kannst sie stückeln – stundenweise, tageweise oder auch über Wochen hinweg. Ab 2025 wird es dafür sogar noch einfacher und deutlich großzügiger.

Und genau hier kommt die sog. 24 Stunden Betreuung ins Spiel – denn mit den neuen Regelungen lässt sich diese Form der häuslichen Betreuung deutlich besser realisieren.

Die große Reform 2025 – Was ändert sich?

Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Bislang gab es zwei getrennte Töpfe: einen für Verhinderungspflege und einen für die Kurzzeitpflege. Beide hatten ihre eigenen Regeln, Laufzeiten und Beträge. Das war nicht nur verwirrend, sondern auch umständlich, besonders wenn man beide Leistungen kombinieren wollte.

Ab dem 1. Juli 2025 wird das deutlich einfacher: Die beiden Budgets werden zu einem einzigen Topf zusammengelegt – dem sogenannten Entlastungsbudget. Was das heißt? Familien können dann frei entscheiden, ob sie das Geld für eine Urlaubsvertretung, eine kurzfristige Unterbringung im Pflegeheim oder eben für eine sog. 24 Stunden Betreuung zu Hause nutzen.

Neuer Jahresbetrag: Mehr Flexibilität, mehr Entlastung

Mit der Reform wird der jährliche Maximalbetrag kräftig aufgestockt: Statt bisher maximal 2.418 € kannst Du ab 2025 bis zu 3.539 € pro Jahr nutzen – und das mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand.

Das bedeutet konkret:

  • Zwei bis drei Wochen Unterstützung durch eine Betreuungskraft
  • Mehrere Wochenenden Entlastung
  • Oder eine flexible stundenweise Betreuung über das Jahr verteilt


Gerade in Kombination mit Pflegegeld und dem Entlastungsbetrag kannst Du mit diesem Budget eine hochwertige häusliche Betreuung stemmen.

Anspruch ab Pflegegrad 2 – Wer profitiert?

Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 2 – und das betrifft eine riesige Zahl an Pflegebedürftigen. Wenn also Dein Angehöriger zu Hause gepflegt wird und bereits einen Pflegegrad hat, kannst Du die neue Regelung problemlos in Anspruch nehmen.

Besonders, wenn Du selbst die Pflege übernimmst und dringend Erholung brauchst – dann ist diese Reform wie für Dich gemacht.

Die sog. 24 Stunden Betreuung – Was bedeutet das eigentlich?

Unterschied zur ambulanten Pflege

Während Pflegedienste meist nur für wenige Minuten oder Stunden am Tag ins Haus kommen, bleibt eine 24 Stunden Betreuungskraft über einen längeren Zeitraum im Haushalt und zieht auch in diesen mit ein.

Sie hilft:

  • Beim Aufstehen, Anziehen, Körperpflege
  • Beim Kochen, Putzen, Einkaufen
  • Als Gesprächspartner/in und Bezugsperson

Kurz: Es ist eine rundum häusliche Betreuung, die echte Nähe schafft – und Pflege auf Augenhöhe ermöglicht.

Osteuropäische Betreuungskräfte – Herz und Rückgrat der Betreuung

Viele Betreuungskräfte kommen aus Osteuropa – etwa aus Polen, Rumänien oder Bulgarien. Diese Frauen (und auch Männer) haben oft jahrelange Pflegeerfahrung und sind eine echte Unterstützung für Familien.

Mit dem richtigen Partner, wie Betreuungswelt, läuft die Anstellung legal, sicher und ohne komplizierte Verträge.

Was ist Betreuungswelt – und wie können wir Dich unterstützen?

Betreuungswelt hat sich auf die Vermittlung legaler osteuropäischer Betreuungskräfte spezialisiert:

  • Eine passende Betreuungskraft, abgestimmt auf Deinen Bedarf
  • Rechtssichere Verträge und transparente Abläufe
  • Keine versteckten Kosten oder Jahrespauschalen

Und das Beste: Du musst Dich um kaum etwas kümmern – Betreuungswelt erledigt den Suche nach der passenden Betreuungskraft, organisiert die Anreise und steht Dir als Ansprechpartner zur Seite.

So lässt sich die neue Verhinderungspflege 2025 für die sog. 24 Stunden Betreuung nutzen

So finanzierst Du die Betreuung clever

Nehmen wir ein Beispiel:

Du engagierst eine Betreuungskraft über Betreuungswelt für drei Wochen – das kostet rund 2.200 €. Mit dem neuen Entlastungsbudget kannst Du das komplett oder fast komplett bezahlen.

Tipp: Nutze auch weitere Mittel wie das Pflegegeld, den monatlichen Entlastungsbetrag (125 €) und ggf. Steuervorteile – so sind Einsparungen bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr möglich.

Tipps zur Beantragung und Nutzung

Diese Unterlagen brauchst Du

✔ Pflegegradbescheid

✔ Nachweis über 6 Monate häusliche Pflege

✔ Vertrag oder Angebot der Betreuungskraft

✔ Formular der Pflegekasse

✔ Nachweise über die geleistete Betreuung (z. B. Rechnung)

Mit der neuen Reform wird Pflege zu Hause einfacher, planbarer und fairer. Wenn Du bislang unsicher warst, wie Du eine sog. 24 Stunden Betreuung finanzieren sollst – jetzt hast Du endlich die Mittel in der Hand.




Lass uns gemeinsam die passende Betreuungslösung für Deine Situation finden – unverbindlich und persönlich. Individuelle Betreuung beginnt mit einem Gespräch. Wir sind gerne für Dich da – einfach hier klicken und Kontakt aufnehmen.


Mit herzlichen Grüßen
Betreuungswelt

Erstellung des Blogbeitrags durch:

Betreuungswelt GmbH

Schanzenstr.40

40549 Düsseldorf

0211 176 077 22

kontakt@betreuungswelt.de

Direkt zu unserer Website

Nur zwei kurze Schritte: