Wie senke ich die Pflegekosten?: 4 praktische Tipps für die häusliche Pflege

Wie senke ich die Pflegekosten? 4 praktische Tipps für die häusliche Pflege

Die häusliche Pflege ist für viele Angehörige eine Herzensangelegenheit – aber sie kann auch finanziell zur Herausforderung werden. Egal, ob Sie selbst pflegen oder die Verantwortung für eine pflegebedürftige Person übernommen haben: Die laufenden Kosten sind oft höher als zunächst gedacht. Doch keine Sorge – es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie die Pflegekosten senken können, ohne auf notwendige Unterstützung zu verzichten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen 4 ganz konkrete, praxisnahe Tipps, mit denen Sie bares Geld sparen können. Viele dieser Möglichkeiten bleiben ungenutzt – dabei ist das Sparpotenzial enorm!

Warum steigen die Pflegekosten so stark?

Überblick über die finanzielle Belastung

Pflege kostet – das spüren immer mehr Familien. Neben der emotionalen Belastung bringt die Pflege im Alltag zahlreiche Ausgaben mit sich: von medizinischen Hilfsmitteln über Fahrtkosten bis hin zu erhöhten Stromkosten.

Häusliche Pflege als Alternative zum Heim

Viele Familien entscheiden sich bewusst gegen ein Pflegeheim und für die Betreuung zu Hause. Diese ist nicht nur persönlicher, sondern oft auch günstiger – zumindest auf den ersten Blick. Doch gerade auch im Bereich der sog. 24 Stunden Betreuung, bei der eine Betreuungskraft dauerhaft im Haushalt lebt, können erhebliche Kosten entstehen. Umso wichtiger ist es, jede Möglichkeit zur Kostenreduzierung zu nutzen.

Typische Kostenpunkte im Alltag

  • Verbrauchsmaterialien (z. B. Inkontinenzprodukte)
  • Strom für Pflegehilfsmittel
  • Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
  • Ambulante Pflegedienste
  • Kosten für die Betreuungskraft, z.B. von der Agentur Betreuungswelt
  • Umbauten im Wohnumfeld

1. Spartipp: Fahrtkostenpauschalen steuerlich geltend machen

Was sind Fahrtkostenpauschalen?

Wenn Sie regelmäßig eine pflegebedürftige Person betreuen und dafür Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und dem Pflegeort unternehmen, können Sie diese Fahrtkosten steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.

Wer kann diese Pauschalen absetzen?

Pflegende Angehörige, die unentgeltlich pflegen, haben Anspruch auf diese steuerliche Erleichterung. Auch wer unterstützend tätig ist – z. B. Fahrdienste übernimmt – sollte prüfen, ob eine steuerliche Absetzung möglich ist.

So funktioniert die steuerliche Geltendmachung

Aktuell beträgt die Pauschale 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Diese tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

Wichtige Unterlagen und Nachweise

  • Fahrtennachweis oder Kalendereinträge
  • Pflegegradnachweis
  • Erklärung zur Pflegesituation

Wie viel lässt sich hier sparen?

Je nach Entfernung und Häufigkeit der Fahrten kann eine jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro erzielt werden.

2. Spartipp: Krankenkasse übernimmt Krankenhausfahrten

Wann übernimmt die Kasse die Fahrtkosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für Fahrten zur Behandlung – insbesondere bei anerkanntem Pflegegrad oder medizinischer Notwendigkeit.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • In der Regel Pflegegrad 3 oder höher
  • Ärztliche Verordnung der Fahrt
  • Keine zumutbare Alternative zur Beförderung

Wie beantragen Sie die Fahrtkostenübernahme?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, die Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Im besten Fall klären Sie den Anspruch bereits vor der Fahrt.

Ärztliche Verordnung ist entscheidend

Ohne eine ärztliche Bestätigung kann die Krankenkasse die Übernahme verweigern – also am besten vorher absichern.

Taxi oder Fahrdienst – was wird erstattet?

Je nach Gesundheitszustand wird ein Fahrdienst, Taxi oder medizinischer Krankentransport bezahlt. Die Entscheidung trifft die Kasse im Einzelfall.

3. Spartipp: Stromkosten für Pflegehilfsmittel rückwirkend einfordern

Stromverbrauch durch Pflegegeräte – oft unterschätzt

Geräte wie elektrisch verstellbare Pflegebetten, Sauerstoffkonzentratoren oder Ernährungspumpen laufen oft rund um die Uhr. Dabei können monatlich beachtliche Stromkosten entstehen.

Gibt es eine Erstattung für Stromkosten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die zusätzlichen Stromkosten – etwa im Rahmen der Grundsicherung oder bei Sozialhilfe – rückwirkend geltend gemacht werden.

So fordern Sie die Stromkosten ein

  • Messen Sie den Stromverbrauch der Geräte
  • Sammeln Sie Nachweise und Gerätebezeichnungen
  • Beantragen Sie einen Mehrbedarf bei der zuständigen Behörde

Welche Pflegehilfsmittel sind relevant?

  • Elektrische Pflegebetten
  • Ernährungspumpen
  • Absauggeräte
  • Sauerstoffkonzentratoren

Wichtig: Fristen beachten

Die Stromkostenerstattung kann in vielen Fällen bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden. Daher: je eher, desto besser!

4. Spartipp: Pflegeleistungen vollständig ausschöpfen

Viele Leistungen bleiben ungenutzt

Pflegebedürftige haben Anspruch auf zahlreiche Leistungen – doch nicht alle wissen, was ihnen tatsächlich zusteht. Gerade bei einer 24-Stunden-Betreuung lohnt es sich doppelt, die Leistungen komplett auszureizen.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsmodelle

Je nach Pflegegrad erhalten Sie:

  • Pflegegeld (bei Betreuung durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (bei Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste)
  • Kombinationsleistungen (wenn beides kombiniert wird)

Weitere Förderungen: Entlastungsbetrag & gemeinsames Jahresbudget

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für z. B. Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter
  • Gemeinsames Jahresbudget: seit 01.07.2025 sind die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zu einem Gesamtbetrag von bis zu 3.539 € jährlich zusammengelegt worden.

Tipps zur Beantragung

  • Nutzen Sie die Beratung von erfahrenen Vermittlern von sog. 24 Stunden Betreuungskräften wie Betreuungswelt
  • Achten Sie auf Jahresfristen
  • Stellen Sie Anträge möglichst schriftlich und vollständig

Bonus: Weitere Tipps zur Kostensenkung

Pflegehilfsmittelpauschale beantragen

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 40 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Betteinlagen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putzhilfen oder Gartenarbeiten) lassen sich steuerlich geltend machen – bis zu 20 % bzw. maximal 4.000 € pro Jahr.

Pflegegrad regelmäßig überprüfen

Steigt der Pflegebedarf, kann auch ein höherer Pflegegrad beantragt werden – und damit auch höhere Leistungen. Ein Upgrade lohnt sich oft finanziell deutlich.

Lassen Sie uns gemeinsam die passende Betreuungslösung für Ihre Situation finden – unverbindlich und persönlich. Individuelle Betreuung beginnt mit einem Gespräch. Ich bin gerne für Sie da – einfach hier klicken und Kontakt aufnehmen.




Mit herzlichen Grüßen

Ulrike Schmitt

Erstellung des Blogbeitrags durch:

Betreuungswelt

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