Nur zwei kurze Schritte:
Kostenlose & unverbindliche Anfrage
Individuelle & persönliche Beratung
Qualität & Seriosität durch geprüfte Anbieter
100-prozentige Rechtssicherheit
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
Wohnort des Betreuten
Anzahl der Personen im Haushalt
Pflegegrad
Führerschein
Mobilität
Nachteinsätze
Eine A1-Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass Beschäftigte auch bei vorübergehender Tätigkeit in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes versichert bleibt. Für osteuropäische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, ist diese Bescheinigung besonders bedeutsam. Sie gewährleistet die rechtliche Absicherung und Sicherheit der Betreuungskräfte und stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge in den Heimatländern entrichtet werden.
Alle Entsendeagenturen, die mit Betreuungswelt kooperiert, sichern zu, dass alle durch “Betreuungswelt“ vermittelten Betreuungskräfte legal beschäftigt sind, Steuern bezahlen, Sozialabgaben leisten und versichert sind. Der Einsatz sowie die Tätigkeiten der Betreuungskraft sind eindeutig in einem Dienstleistungsvertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Entsendeagentur festgehalten. Wir grenzen uns klar von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ab.
Betreuungswelt unterstützt Sie, bezahlbar ein lebenswürdiges Umfeld zu erhalten. Nachfolgend eine Aufstellung über die Leistung der Pflegekassen (Geldleistungen/Pflegegeld bei Pflege zu Hause für selbst beschaffte Pflegehilfen i.S.d. § 37 SGB XI) für den jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1
0€ monatlich*
Pflegegrad 2
347€ monatlich
Pflegegrad 3
599€ monatlich
Pflegegrad 4
800€ monatlich
Pflegegrad 5
999€ monatlich
* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125,- € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Der Anspruch auf Pflegegeld wird reduziert (und kann unter Umständen vollumfänglich entfallen), soweit Sie Pflegesachleistungen und/oder eine Kombination von Geldleistung und Sachleistung (sog. Kombinationsleistung) in Anspruch nehmen.
Beispiel: Betreuung durch eine Betreuungskraft mit deutschen Grundkenntnissen
Ohne Zuschuss: durchschnittlich 2.500€
Pflegegrad 3
Betreuungskraft 2.500€
= 1.901€ monatlicher Eigenanteil **
Pflegegrad 5
Betreuungskraft 2.500€
= 1.501€ monatlicher Eigenanteil **
Es können bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach §39 SGB XI bis zu 1.685€ Leistungen für Verhinderungspflege (bei Verhinderung einer Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen) jährlich in Anspruch genommen werden.
Als Mindestanforderung für diese Leistung, die über einen maximalen Zeitraum von 42 Kalendertagen in Anspruch genommen werden kann, ist ein Pflegegrad 2 festgeschrieben. Außerdem muss sich die zu pflegende Person seit mindestens 6 Monaten in der häuslichen Pflege befinden.
Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege (bis zu 843€ jährlich) ausgegeben werden. Damit steigt die Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2.528€ pro Jahr.
In diesem Fall ist eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung gem. § 35a EStG möglich.
Hierdurch können 20% der geleisteten Aufwendungen für die haushaltsnahe Dienstleistung (hier: einer Betreuungskraft), 4.000€ jährlich (dies entspricht wirtschaftlich bis zu 333€ monatlich), direkt von der zu leistenden Einkommenssteuer abgezogen werden.
Voraussetzungen für diesen Steuerabzug sind unter anderem, dass die Pflegekraft die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbringt und dass zu versteuernde Einnahmen in entsprechender Höhe erklärt werden, von denen der Betrag abgezogen werden kann.
In diesem Fall können Aufwendungen für Betreuungskräfte unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG einkommensteuerlich abgezogen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell durch Ihren steuerlichen Berater zu prüfen.
Darüber hinaus gibt es alternativ zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag für Angehörige gem. § 33b Abs. 6 EStG unter gewissen Voraussetzungen.
Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:
Betreuung umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Waschen und Gesellschaft leisten. Pflege hingegen bezieht sich auf medizinische und körperliche Unterstützung, wie die Hilfe bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und medizinischen Behandlungen. Betreuung fokussiert auf das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität, während Pflege vorrangig spezifische medizinische Bedürfnisse abdeckt.
Der Pflegegrad hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder andere Gutachter ermittelt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die von leichter Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5) reichen. Zu weiteren Informationen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse in Verbindung treten.
Um Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein Gutachter wird dann Ihre Pflegebedürftigkeit bewerten, wenn noch nicht geschehen. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie abhängig des Pflegegrades monatliche Zahlungen, die zur Finanzierung Ihrer Pflege und Betreuung verwendet werden können.
Eine „24 Stunden Betreuungskraft“ lebt im Haushalt von Betreuten und ist flexibel verfügbar, um Unterstützung zu leisten. In der Regel arbeiten sie bis zu 8 Stunden pro Tag, verteilt über den Tag, mit Pausen und einer durchgehenden Nachtruhe. Der Einsatz wird individuell abgestimmt, um den Bedürfnissen des Betreuten gerecht zu werden. Falls es zu regelmäßigen Nachteinsätzen kommt, muss die Betreuungskraft ausreichenden Freizeitausgleich erhalten.
Es dauert etwa 3-7 Tage, bis eine passende Betreuungskraft bei Ihnen Zuhause eintrifft, sollten Sie kurzfristig Unterstützung benötigen. Wir arbeiten schnell und effizient, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich die benötigte Unterstützung erhalten. Der Einsatz einer Betreuungskraft, kann darüber hinaus auch zu einem Wunschtermin geplant werden, sodass die Anreise, gut vorbereitet, zum gewünschten Datum stattfinden kann.
Betreuungswelt GmbH
Schanzenstraße 40
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 176077 22
Telefax: +49 (0) 211 176077 29
E-Mail: kontakt@betreuungswelt.de
Betreuungskraft anfragen
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder senden Sie uns direkt eine Onlineanfrage.
Nur zwei kurze Schritte:
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen