Kosten, Zuschüsse und Unterstützungen der häuslichen Betreuung

Erfahren Sie alles über die Kosten der häuslichen Betreuung, mögliche Zuschüsse und finanzielle Unterstützungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um die individuelle Betreuung bezahlbar und zugänglich zu machen.

Kostenlose & unverbindliche Anfrage

Individuelle & persönliche Beratung

Qualität & Seriosität durch geprüfte Anbieter

100-prozentige Rechtssicherheit

Gute Betreuung muss nicht teuer sein

Die Kosten für eine Betreuungskraft variieren je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft sowie den individuellen Betreuungsanforderungen. Wir bieten transparente Preise ohne versteckte Gebühren, sodass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
ab 2.300 € monatlich

Monatliche Kosten einer Betreuung

Zusammensetzung der Kosten

Die Kosten für die sogenannte 24 Stunden Betreuung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Jede Betreuungssituation und jeder Mensch ist einzigartig und erfordert persönliche Ansätze. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:

Deutschkenntnisse der Betreuungskraft

Wohnort des Betreuten

Anzahl der Personen im Haushalt

Pflegegrad

Führerschein

Mobilität

Nachteinsätze

Rechtliche Aspekte der häuslichen Betreuung

Begriffserklärung der “24 Stunden Betreuung”

Obwohl der Begriff „24 Stunden Betreuung“ suggeriert, dass Betreuungskräfte rund um die Uhr arbeiten, ist dies nicht erlaubt und wäre auch nicht im Sinne des Wohlbefindens der Betreuungskräfte.

Betreuungskräfte dürfen nicht ohne Unterbrechungen 24 Stunden am Tag arbeiten. Stattdessen gelten auch bei der „24 Stunden Pflege“ die üblichen Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden pro Woche.

Die Verteilung dieser Stunden ist flexibel und kann an die individuellen Bedürfnisse der betreuten Person angepasst werden. Es ist entscheidend, dass Betreuungskräfte regelmäßige Pausen und Ruhezeiten einhalten, um ihre eigene Gesundheit zu schützen und eine kontinuierlich hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.

 

EU Entsendemodell: Sicherheit für Ihre Betreuungskraft

Alle Entsendeagenturen, die mit Betreuungswelt kooperiert, sichern zu, dass alle durch “Betreuungswelt“ vermittelten Betreuungskräfte legal beschäftigt sind, Steuern bezahlen, Sozialabgaben leisten und versichert sind. Der Einsatz sowie die Tätigkeiten der Betreuungskraft sind eindeutig in einem Dienstleistungsvertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Entsendeagentur festgehalten. Wir grenzen uns klar von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ab.

Eine A1-Bescheinigung ist ein hierzu wichtiges Dokument, das bestätigt, dass Beschäftigte auch bei vorübergehender Tätigkeit in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes versichert bleiben. Für osteuropäische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, ist diese Bescheinigung besonders bedeutsam. Sie gewährleistet die rechtliche Absicherung und Sicherheit der Betreuungskraft und stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland entrichtet werden. Alternativ werden die Sozialversicherungsbeiträge direkt in Deutschland abgeführt, der zugehörige Nachweis der Betreuungskraft ist der Sozialversicherungsnachweis.

 

Welche Leistung zahlen die Pflegekassen?

Betreuungswelt unterstützt Sie, bezahlbar ein lebenswürdiges Umfeld zu erhalten. Nachfolgend eine Aufstellung über die Leistung der Pflegekassen (Geldleistungen/Pflegegeld bei Pflege zu Hause für selbst beschaffte Pflegehilfen i.S.d. § 37 SGB XI) für den jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad 1

0 € monatlich*

Pflegegrad 2

347 € monatlich

Pflegegrad 3

599 € monatlich

Pflegegrad 4

800 € monatlich

Pflegegrad 5

990 € monatlich

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125 € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Das Pflegegeld wird basierend auf dem Pflegegrad berechnet und steht Ihnen nach den Leistungen des SGB XI zu, insofern keine Reduzierung des Pflegegelds, etwa durch Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Kombination von Geldleistung und Sachleistung vorliegt.

 

Beispielrechnung der Kosten einer Betreuungskraft

Beispiel: Betreuung durch eine Betreuungskraft mit deutschen Grundkenntnissen

Ohne Zuschuss: monatlich durchschnittlich 2.600 €

Pflegegrad 3

Betreuungskraft 2.600 €

 

= 1.373 monatlicher Eigenanteil möglich

Pflegegrad 5

Betreuungskraft 2.600 €

 

= 982 monatlicher Eigenanteil möglich

* Das Pflegegeld wird basierend auf dem Pflegegrad berechnet und steht Ihnen nach den Leistungen des SGB XI zu, insofern keine Reduzierung des Pflegegelds, etwa durch Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Kombination von Geldleistung und Sachleistung vorliegt.
 
** Um den Betrag des Jahresbudgets von 3.539 € zu erhalten, müssen die Voraussetzungen gemäß § 42a SGB XI erfüllt sein.
 
*** Die häusliche Betreuung kann die Steuerlast um bis zu 4.000 € pro Jahr senken, da sie als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG steuerlich absetzbar ist.
 
Zzgl. werden Reisekosten für die Betreuungskraft berechnet, die für An- und Abreise i.d.R. zusammen bei 180 – 250 € liegen.
 
 
 

Weitere Zuschüsse und Förderungen im Detail

Gemeinsamer Jahresbetrag
(ehemals Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)

Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zum 01.07.2025 nach §42a SGB XI zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.

Er beträgt maximal 3.539 € je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt.

Einzelheiten zu den Voraussetzungen und der Höhe der in Frage kommenden Zuschüsse und Förderungen stimmen Sie bitte mit Ihrer Pflegekasse ab.

Steuererleichterung

Kosten der häuslichen Pflege- und Betreuungsleistungen können unter Umständen steuermindernd geltend gemacht werden.

Sie sind gleichzeitig Auftraggeber und Empfänger der Pflege- / Betreuungsleistung:

In diesem Fall ist eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung gem. § 35a EStG möglich. 

Hierdurch können 20% der geleisteten Aufwendungen für die haushaltsnahe Dienstleistung (hier: einer Betreuungskraft), 4.000 € jährlich (dies entspricht wirtschaftlich bis zu 333 € monatlich), direkt von der zu leistenden Einkommenssteuer abgezogen werden.

Voraussetzungen für diesen Steuerabzug sind unter anderem, dass die Pflegekraft die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbringt und dass zu versteuernde Einnahmen in entsprechender Höhe erklärt werden, von denen der Betrag abgezogen werden kann.

 

Sie sind Auftraggeber der Pflege-/­Betreuungsleistung für Ihre Eltern:

In diesem Fall können Aufwendungen für Betreuungskräfte unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG einkommensteuerlich abgezogen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell durch Ihren steuerlichen Berater zu prüfen.

Darüber hinaus gibt es alternativ zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag für Angehörige gem. § 33b Abs. 6 EStG unter gewissen Voraussetzungen. 

Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:

 
Einzelheiten zu den Voraussetzungen und der Höhe der in Frage kommenden Steuervergünstigungen stimmen Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater ab.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?

Betreuung umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Waschen und Gesellschaft leisten. Pflege hingegen bezieht sich auf medizinische und körperliche Unterstützung, wie die Hilfe bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und medizinischen Behandlungen. Betreuung fokussiert auf das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität, während Pflege vorrangig spezifische medizinische Bedürfnisse abdeckt. 

Betreuungskräfte übernehmen keine medizinischen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Injektionen oder das Zusammenstellen von Medikamenten. Sie sind nicht für intensive pflegerische Aufgaben zuständig, die beispielsweise durch professionelle Pflegedienste erbracht werden, wie z.B. Katheterwechsel oder spezielle Therapien.

Der Pflegegrad hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder andere Gutachter ermittelt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die von leichter Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5) reichen. Zu weiteren Informationen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse in Verbindung treten.

Um Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein Gutachter wird dann Ihre Pflegebedürftigkeit bewerten, wenn noch nicht geschehen. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie abhängig des Pflegegrades monatliche Zahlungen, die zur Finanzierung Ihrer Pflege und Betreuung verwendet werden können.

Eine „24 Stunden Betreuungskraft“ lebt im Haushalt von Betreuten und ist flexibel verfügbar, um Unterstützung zu leisten. In der Regel arbeiten sie bis zu 8 Stunden pro Tag, verteilt über den Tag, mit Pausen und einer durchgehenden Nachtruhe. Der Einsatz wird individuell abgestimmt, um den Bedürfnissen des Betreuten gerecht zu werden. Falls es zu regelmäßigen Nachteinsätzen kommt, muss die Betreuungskraft ausreichenden Freizeitausgleich erhalten.

Es dauert etwa 3-7 Tage, bis eine passende Betreuungskraft bei Ihnen Zuhause eintrifft, sollten Sie kurzfristig Unterstützung benötigen. Wir arbeiten schnell und effizient, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich die benötigte Unterstützung erhalten. Der Einsatz einer Betreuungskraft, kann darüber hinaus auch zu einem Wunschtermin geplant werden, sodass die Anreise, gut vorbereitet, zum gewünschten Datum stattfinden kann.

Nur zwei kurze Schritte: