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Individuelle & persönliche Beratung
Qualität & Seriosität durch geprüfte Anbieter
100-prozentige Rechtssicherheit
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
Wohnort des Betreuten
Anzahl der Personen im Haushalt
Pflegegrad
Führerschein
Mobilität
Nachteinsätze
Obwohl der Begriff „24 Stunden Betreuung“ suggeriert, dass Betreuungskräfte rund um die Uhr arbeiten, ist dies nicht erlaubt und wäre auch nicht im Sinne des Wohlbefindens der Betreuungskräfte.
Betreuungskräfte dürfen nicht ohne Unterbrechungen 24 Stunden am Tag arbeiten. Stattdessen gelten auch bei der „24 Stunden Pflege“ die üblichen Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden pro Woche.
Die Verteilung dieser Stunden ist flexibel und kann an die individuellen Bedürfnisse der betreuten Person angepasst werden. Es ist entscheidend, dass Betreuungskräfte regelmäßige Pausen und Ruhezeiten einhalten, um ihre eigene Gesundheit zu schützen und eine kontinuierlich hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.
Alle Entsendeagenturen, die mit Betreuungswelt kooperiert, sichern zu, dass alle durch “Betreuungswelt“ vermittelten Betreuungskräfte legal beschäftigt sind, Steuern bezahlen, Sozialabgaben leisten und versichert sind. Der Einsatz sowie die Tätigkeiten der Betreuungskraft sind eindeutig in einem Dienstleistungsvertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Entsendeagentur festgehalten. Wir grenzen uns klar von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ab.
Eine A1-Bescheinigung ist ein hierzu wichtiges Dokument, das bestätigt, dass Beschäftigte auch bei vorübergehender Tätigkeit in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes versichert bleiben. Für osteuropäische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, ist diese Bescheinigung besonders bedeutsam. Sie gewährleistet die rechtliche Absicherung und Sicherheit der Betreuungskraft und stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland entrichtet werden. Alternativ werden die Sozialversicherungsbeiträge direkt in Deutschland abgeführt, der zugehörige Nachweis der Betreuungskraft ist der Sozialversicherungsnachweis.
Betreuungswelt unterstützt Sie, bezahlbar ein lebenswürdiges Umfeld zu erhalten. Nachfolgend eine Aufstellung über die Leistung der Pflegekassen (Geldleistungen/Pflegegeld bei Pflege zu Hause für selbst beschaffte Pflegehilfen i.S.d. § 37 SGB XI) für den jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1
0 € monatlich*
Pflegegrad 2
347 € monatlich
Pflegegrad 3
599 € monatlich
Pflegegrad 4
800 € monatlich
Pflegegrad 5
990 € monatlich
* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125 € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Das Pflegegeld wird basierend auf dem Pflegegrad berechnet und steht Ihnen nach den Leistungen des SGB XI zu, insofern keine Reduzierung des Pflegegelds, etwa durch Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Kombination von Geldleistung und Sachleistung vorliegt.
Beispiel: Betreuung durch eine Betreuungskraft mit deutschen Grundkenntnissen
Ohne Zuschuss: monatlich durchschnittlich 2.600 €
Pflegegrad 3
Betreuungskraft 2.600 €
= 1.373 € monatlicher Eigenanteil möglich
Pflegegrad 5
Betreuungskraft 2.600 €
= 982 € monatlicher Eigenanteil möglich
Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zum 01.07.2025 nach §42a SGB XI zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
Er beträgt maximal 3.539 € je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen und der Höhe der in Frage kommenden Zuschüsse und Förderungen stimmen Sie bitte mit Ihrer Pflegekasse ab.
In diesem Fall ist eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung gem. § 35a EStG möglich.
Hierdurch können 20% der geleisteten Aufwendungen für die haushaltsnahe Dienstleistung (hier: einer Betreuungskraft), 4.000 € jährlich (dies entspricht wirtschaftlich bis zu 333 € monatlich), direkt von der zu leistenden Einkommenssteuer abgezogen werden.
Voraussetzungen für diesen Steuerabzug sind unter anderem, dass die Pflegekraft die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbringt und dass zu versteuernde Einnahmen in entsprechender Höhe erklärt werden, von denen der Betrag abgezogen werden kann.
In diesem Fall können Aufwendungen für Betreuungskräfte unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG einkommensteuerlich abgezogen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell durch Ihren steuerlichen Berater zu prüfen.
Darüber hinaus gibt es alternativ zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag für Angehörige gem. § 33b Abs. 6 EStG unter gewissen Voraussetzungen.
Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:
Betreuung umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Waschen und Gesellschaft leisten. Pflege hingegen bezieht sich auf medizinische und körperliche Unterstützung, wie die Hilfe bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und medizinischen Behandlungen. Betreuung fokussiert auf das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität, während Pflege vorrangig spezifische medizinische Bedürfnisse abdeckt.
Der Pflegegrad hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder andere Gutachter ermittelt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die von leichter Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5) reichen. Zu weiteren Informationen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse in Verbindung treten.
Um Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein Gutachter wird dann Ihre Pflegebedürftigkeit bewerten, wenn noch nicht geschehen. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie abhängig des Pflegegrades monatliche Zahlungen, die zur Finanzierung Ihrer Pflege und Betreuung verwendet werden können.
Eine „24 Stunden Betreuungskraft“ lebt im Haushalt von Betreuten und ist flexibel verfügbar, um Unterstützung zu leisten. In der Regel arbeiten sie bis zu 8 Stunden pro Tag, verteilt über den Tag, mit Pausen und einer durchgehenden Nachtruhe. Der Einsatz wird individuell abgestimmt, um den Bedürfnissen des Betreuten gerecht zu werden. Falls es zu regelmäßigen Nachteinsätzen kommt, muss die Betreuungskraft ausreichenden Freizeitausgleich erhalten.
Es dauert etwa 3-7 Tage, bis eine passende Betreuungskraft bei Ihnen Zuhause eintrifft, sollten Sie kurzfristig Unterstützung benötigen. Wir arbeiten schnell und effizient, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich die benötigte Unterstützung erhalten. Der Einsatz einer Betreuungskraft, kann darüber hinaus auch zu einem Wunschtermin geplant werden, sodass die Anreise, gut vorbereitet, zum gewünschten Datum stattfinden kann.
Betreuungswelt GmbH
Schanzenstraße 40
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 176077 22
Telefax: +49 (0) 211 176077 29
E-Mail: kontakt@betreuungswelt.de
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Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder senden Sie uns direkt eine Onlineanfrage.
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