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Qualität & Seriosität durch geprüfte Anbieter
100-prozentige Rechtssicherheit
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
Wohnort des Betreuten
Anzahl der Personen im Haushalt
Pflegegrad
Führerschein
Mobilität
Nachteinsätze
Eine A1-Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass Beschäftigte auch bei vorübergehender Tätigkeit in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes versichert bleibt. Für osteuropäische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, ist diese Bescheinigung besonders bedeutsam. Sie gewährleistet die rechtliche Absicherung und Sicherheit der Betreuungskräfte und stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge in den Heimatländern entrichtet werden.
Alle Entsendeagenturen, die mit Betreuungswelt kooperiert, sichern zu, dass alle durch “Betreuungswelt“ vermittelten Betreuungskräfte legal beschäftigt sind, Steuern bezahlen, Sozialabgaben leisten und versichert sind. Der Einsatz sowie die Tätigkeiten der Betreuungskraft sind eindeutig in einem Dienstleistungsvertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Entsendeagentur festgehalten. Wir grenzen uns klar von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ab.
Pflegegrad 1
0,- € monatlich*
Pflegegrad 2
332,- € monatlich
Pflegegrad 3
573,- € monatlich
Pflegegrad 4
765,- € monatlich
Pflegegrad 5
947,- € monatlich
* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125,- € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Der Anspruch auf Pflegegeld wird reduziert (und kann unter Umständen vollumfänglich entfallen), soweit Sie Pflegesachleistungen und/oder eine Kombination von Geldleistung und Sachleistung (sog. Kombinationsleistung) in Anspruch nehmen.
Beispiel: Betreuung durch eine Betreuerin mit deutschen Grundkenntnissen
Ohne Zuschuss: ab durchschnittlich 2.500,-€
Mit Pflegegrad 3:
= 1.827,- € monatlicher Eigenanteil **
Mit Pflegegrad 5:
= 1.453,- € monatlicher Eigenanteil **
In diesem Fall können Aufwendungen für Betreuungskräfte unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG einkommensteuerlich abgezogen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell durch Ihren steuerlichen Berater zu prüfen.
Darüber hinaus gibt es alternativ zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag für Angehörige gem. § 33b Abs. 6 EStG unter gewissen Voraussetzungen. Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:
Der Pflegegrad hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder andere Gutachter ermittelt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die von leichter Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5) reichen. Zu weiteren Informationen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse in Verbindung treten.
Um Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein Gutachter wird dann Ihre Pflegebedürftigkeit bewerten. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie je nach Pflegegrad monatliche Zahlungen, die zur Finanzierung Ihrer Pflege verwendet werden können.
Eine „24 Stunden Betreuungskraft“ lebt im Haushalt des Betreuten und ist flexibel verfügbar, um Unterstützung zu leisten. In der Regel arbeiten sie bis zu 8 Stunden pro Tag, verteilt über den Tag, mit Pausen und einer durchgehenden Nachtruhe. Der Einsatz wird individuell abgestimmt, um den Bedürfnissen des Betreuten gerecht zu werden. Falls es zu regelmäßigen Nachteinsätzen kommt, muss die Betreuungskraft ausreichenden Freizeitausgleich erhalten.
Es dauert etwa 7-10 Tage, bis eine passende Betreuungskraft bei Ihnen Zuhause eintrifft. Wir arbeiten schnell und effizient, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich die benötigte Unterstützung erhalten.
Betreuungswelt GmbH
Schanzenstraße 40
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 176077 22
Telefax: +49 (0) 211 176077 29
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