Kosten, Zuschüsse und Unterstützungen der häuslichen Betreuung

Erfahren Sie alles über die Kosten der häuslichen Betreuung, mögliche Zuschüsse und finanzielle Unterstützungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um die individuelle Betreuung bezahlbar und zugänglich zu machen.

Kostenlose & unverbindliche Anfrage

Individuelle & persönliche Beratung

Qualität & Seriosität durch geprüfte Anbieter

100-prozentige Rechtssicherheit

Gute Betreuung muss nicht teuer sein

Die Kosten für eine Betreuungskraft variieren je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft sowie den individuellen Betreuungsanforderungen. Wir bieten transparente Preise ohne versteckte Gebühren, sodass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
ab 2.300 € monatlich

Monatliche Kosten einer Betreuung

Zusammensetzung der Kosten

Die Kosten für die sogenannte 24 Stunden Betreuung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Jede Betreuungssituation und jeder Mensch ist einzigartig und erfordert persönliche Ansätze. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:

Deutschkenntnisse der Betreuungskraft

Wohnort des Betreuten

Anzahl der Personen im Haushalt

Pflegegrad

Führerschein

Mobilität

Nachteinsätze

Rechtliche Aspekte der häuslichen Betreuung

Begriffserklärung der “24 Stunden Betreuung”

Obwohl der Begriff „24 Stunden Betreuung“ suggeriert, dass Betreuungskräfte rund um die Uhr arbeiten, ist dies nicht erlaubt und wäre auch nicht im Sinne des Wohlbefindens der Betreuungskräfte. Betreuungskräfte dürfen nicht ohne Unterbrechungen 24 Stunden am Tag arbeiten. Stattdessen gelten auch bei der „24 Stunden Pflege“ die üblichen Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden pro Woche. Die Verteilung dieser Stunden ist flexibel und kann an die individuellen Bedürfnisse der betreuten Person angepasst werden. Es ist entscheidend, dass Betreuungskräfte regelmäßige Pausen und Ruhezeiten einhalten, um ihre eigene Gesundheit zu schützen und eine kontinuierlich hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.

EU Entsendemodell: Sicherheit für Ihre Betreuungskraft

Eine A1-Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass Beschäftigte auch bei vorübergehender Tätigkeit in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes versichert bleibt. Für osteuropäische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, ist diese Bescheinigung besonders bedeutsam. Sie gewährleistet die rechtliche Absicherung und Sicherheit der Betreuungskräfte und stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge in den Heimatländern entrichtet werden.

Alle Entsendeagenturen, die mit Betreuungswelt kooperiert, sichern zu, dass alle durch “Betreuungswelt“ vermittelten Betreuungskräfte legal beschäftigt sind, Steuern bezahlen, Sozialabgaben leisten und versichert sind. Der Einsatz sowie die Tätigkeiten der Betreuungskraft sind eindeutig in einem Dienstleistungsvertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Entsendeagentur festgehalten. Wir grenzen uns klar von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ab.

Welche Leistung zahlen die Pflegekassen?

Die Betreuungswelt hilft Ihnen, bezahlbar ein lebenswürdiges Umfeld zu erhalten. Nachfolgend eine Aufstellung über die Leistung der Pflegekassen (Geldleistungen/Pflegegeld bei Pflege zu Hause für selbst beschaffte Pflegehilfen i.S.d. § 37 SGB XI) für den jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad 1

0,- € monatlich*

Pflegegrad 2

332,- € monatlich

Pflegegrad 3

573,- € monatlich

Pflegegrad 4

765,- € monatlich

Pflegegrad 5

947,- € monatlich

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125,- € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Der Anspruch auf Pflegegeld wird reduziert (und kann unter Umständen vollumfänglich entfallen), soweit Sie Pflegesachleistungen und/oder eine Kombination von Geldleistung und Sachleistung (sog. Kombinationsleistung) in Anspruch nehmen. 

Musterberechnung der Kosten einer Betreuungskraft

Beispiel: Betreuung durch eine Betreuerin mit deutschen Grundkenntnissen

Ohne Zuschuss: ab durchschnittlich 2.500,-€

Mit Pflegegrad 3:

Betreuung durch eine Betreuerin mit deutschen Grundkenntnissen ab 2.400,- €

= 1.827,- € monatlicher Eigenanteil **

Mit Pflegegrad 5:

Betreuung durch eine Betreuerin mit deutschen Grundkenntnissen ab 2.400,- €

= 1.453,- € monatlicher Eigenanteil **

* insofern keine Reduzierung des Pflegegeldes, etwa durch Inanspruchnahme von
Pflegesachdienstleistungen oder Kombination von Geldleistung und Sachleistung vorliegt
 
** Zusätzliche Förderung durch sog. Verhinderungspflege und/oder Steuererleichterungen möglich, siehe unten.
 
Zzgl. werden Reisekosten für die Betreuungskraft berechnet, die für An- und Abreise i.d.R. zusammen bei 150,- € liegen.

Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es?

Verhinderungspflege

Es können bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach §39 SGB XI bis zu 1.612,- € Leistungen für Verhinderungspflege (bei Verhinderung einer Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen) jährlich in Anspruch genommen werden. Als Mindestanforderung für diese Leistung, die über einen maximalen Zeitraum von 42 Kalendertagen in Anspruch genommen werden kann, ist ein Pflegegrad 2 festgeschrieben. Außerdem muss sich die zu pflegende Person seit mindestens 6 Monaten in der häuslichen Pflege befinden. Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege (bis zu 806,- € jährlich) ausgegeben werden. Damit steigt die Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2.418,- € pro Jahr. 

Steuererleichterung

Kosten der häuslichen Pflege- und Betreuungsleistungen können unter Umständen steuermindernd geltend gemacht werden.

Sie sind gleichzeitig Auftraggeber und Empfänger der Pflege- / Betreuungsleistung:

In diesem Fall ist eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltnahe Dienstleistung gem. § 35a EStG möglich. Hierdurch können 20 % der geleisteten Aufwendungen für die haushaltsnahe Dienstleistung (hier: einer Betreuungskraft), EUR 4.000 jährlich (dies entspricht wirtschaftlich bis zu EUR 333 monatlich), direkt von der zu leistenden Einkommenssteuer abgezogen werden. Voraussetzungen für diesen Steuerabzug sind unter anderem, dass die Pflegekraft die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbringt und dass zu versteuernde Einnahmen in entsprechender Höhe erklärt werden, von denen der Betrag abgezogen werden kann.

Sie sind Auftraggeber der Pflege-/­Betreuungsleistung für Ihre Eltern:

In diesem Fall können Aufwendungen für Betreuungskräfte unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG einkommensteuerlich abgezogen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell durch Ihren steuerlichen Berater zu prüfen.

Darüber hinaus gibt es alternativ zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag für Angehörige gem. § 33b Abs. 6 EStG unter gewissen Voraussetzungen. Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:

Einzelheiten zu den Voraussetzungen und der Höhe der in Frage kommenden Steuervergünstigungen stimmen Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater ab.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?
Betreuung umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen und Gesellschaft leisten. Pflege hingegen bezieht sich auf medizinische und körperliche Unterstützung, wie die Hilfe bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und medizinischen Behandlungen. Betreuung fokussiert auf das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität, während Pflege vorrangig spezifische medizinische Bedürfnisse abdeckt.
Betreuungskräfte übernehmen keine medizinischen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Injektionen oder das Zusammenstellen von Medikamenten. Sie sind nicht für intensive pflegerische Aufgaben zuständig, die beispielsweise durch professionelle Pflegedienste erbracht werden, wie z.B. Katheterwechsel oder spezielle Therapien.

Der Pflegegrad hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder andere Gutachter ermittelt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die von leichter Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5) reichen. Zu weiteren Informationen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse in Verbindung treten.

Um Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein Gutachter wird dann Ihre Pflegebedürftigkeit bewerten. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie je nach Pflegegrad monatliche Zahlungen, die zur Finanzierung Ihrer Pflege verwendet werden können.

Eine „24 Stunden Betreuungskraft“ lebt im Haushalt des Betreuten und ist flexibel verfügbar, um Unterstützung zu leisten. In der Regel arbeiten sie bis zu 8 Stunden pro Tag, verteilt über den Tag, mit Pausen und einer durchgehenden Nachtruhe. Der Einsatz wird individuell abgestimmt, um den Bedürfnissen des Betreuten gerecht zu werden. Falls es zu regelmäßigen Nachteinsätzen kommt, muss die Betreuungskraft ausreichenden Freizeitausgleich erhalten.

Es dauert etwa 7-10 Tage, bis eine passende Betreuungskraft bei Ihnen Zuhause eintrifft. Wir arbeiten schnell und effizient, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich die benötigte Unterstützung erhalten. 

Nur zwei kurze Schritte: