Liebe Kunden,

der MDR berichtet in einem Artikel über „oftmals illegal tätige Ukrainerinnen“ in der häuslichen Betreuung. Hierbei wird von einer Betreuungskraft berichtet, die im Rahmen eines durch die Betreuungswelt GmbH vermittelten Dienstleistungsvertrages und laut ihrer angeblichen Aussage illegal in Deutschland gewesen sei.

Für uns war es von Beginn an von größter Wichtigkeit, dass die Entsendung im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgt. Dies wurde uns als Vermittler von den Entsendeunternehmen zugesichert.

Dabei ist es uns nicht möglich, in jedem Einzelfall alle Details bei dem polnischen Entsender zu kontrollieren. Wir müssen uns daher auch auf die Auskunft des polnischen Dienstleisters verlassen können und hatten bislang keine Anhaltspunkte, die gegen ein Vertrauen zu dem Dienstleister sprechen. Auch in diesem Fall wurde uns seitens des Entsendeunternehmens zugesichert, dass die Betreuungskraft im Einklang mit dem geltenden Recht in Deutschland war. Wir werden unser Möglichstes tun, um den Sachverhalt, auch für die Zukunft, zu klären.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Dienstleistungsfreiheit mitgliedsstaatliche Unternehmen auch sogenannte „Drittstaatler“ im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland kurzfristig einsetzen dürfen.

Freundliche Grüße

Die Geschäftsleitung